Porsche Zentrum 5 Seen

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist
Porsche Zentrum 5 Seen 

Hörmann Sportwagen GmbH
(nachfolgend „Veranstalter“).

2. Gewinn

Verlost wird die unentgeltliche Nutzung eines Sportwagens (PKW) für ein Wochenende.

Der Nutzungszeitraum umfasst:
Samstagvormittag (Übergabe) bis Montagvormittag (Rückgabe)
zu den jeweils vom Veranstalter festgelegten Uhrzeiten.

Die Abholung und Rückgabe erfolgt ausschließlich im Porsche Zentrum 5 Seen (Am Römerstein 53, 82205 Gilching).

Der Gewinn beinhaltet ausschließlich die Nutzung des Fahrzeugs im genannten Zeitraum. Weitere Kosten (z. B. Anreise, Kraftstoff, Verpflegung, ggf. Park- oder Bußgelder) sind nicht Bestandteil des Gewinns.

Eine Barauszahlung, Übertragung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die:

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben,

  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind,

  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben (sofern gewünscht ergänzen),

  • die Teilnahmebedingungen akzeptieren.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige.

Der Veranstalter ist berechtigt, Alters-, Führerschein- und Identitätsnachweise zu verlangen.

4. Gewinnerermittlung und Benachrichtigung
Der Gewinner wird nach Ablauf des Teilnahmezeitraums per Losverfahren ermittelt und benachrichtigt.
Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 20 Tagen zurück, verfällt der Gewinn ersatzlos und ein Ersatzgewinner kann ausgelost werden.

5. Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs

5.1 Nutzungsberechtigung

Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Gewinner persönlich geführt werden.
Eine Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

5.2 Führerschein

Bei Übergabe ist der Original-Führerschein vorzulegen.
Ohne gültigen Führerschein erfolgt keine Übergabe des Fahrzeugs.

5.3 Kilometerbegrenzung

Die maximale Fahrleistung beträgt 400 Kilometer für den gesamten Nutzungszeitraum.
Bei Überschreitung behält sich der Veranstalter vor, Mehrkilometer gesondert in Rechnung zu stellen.

5.4 Versicherung

Das Fahrzeug ist Vollkaskoversichert.
Im Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000 €, die vom Gewinner zu tragen ist, sofern er den Schaden zu vertreten hat.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung haftet der Gewinner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

5.5 Kraftstoff

Das Fahrzeug wird betankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben.
Andernfalls behält sich der Veranstalter vor, die Betankungskosten in Rechnung zu stellen.

5.6 Zustand und Sorgfaltspflicht

Der Gewinner verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.

Insbesondere untersagt sind:

  • Teilnahme an Rennveranstaltungen oder Fahrsicherheitstrainings mit Renncharakter

  • Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

  • grob fahrlässige oder unsachgemäße Nutzung

Der Gewinner haftet für während der Nutzungsdauer verursachte Schäden, soweit diese nicht durch die Versicherung gedeckt sind.

6. Nutzungsvertrag

Vor Übergabe des Fahrzeugs ist ein gesonderter Nutzungsvertrag zu unterzeichnen.

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich nach Unterzeichnung dieses Vertrags.
Verweigert der Gewinner die Unterzeichnung, verfällt der Gewinn ersatzlos.

7. Kaution

Für die Nutzung wird eine Kaution von auf 2.500 € erhoben.
Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung im Schadensfall bleibt hiervon unberührt.

8. Ausschluss vom Gewinnspiel

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen vom Gewinnspiel auszuschließen.

9. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

11. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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